Sehr geehrte Frau Bader, meine aktuelle Elternzeit endet im März, direkt im Anschluss nehme ich für 3 Wochen meinen Resturlaub von 2004/05 und gehe dann, Anfang April im Mutterschutz mit meinem 2. Kind. Nun wurde mir von meiner Krankenkasse mitgeteilt, dass ich im Mutterschutz nur Anspruch auf den Regelsatz der KK habe und mein Arbeitgeber nichts zuzahlen muss. Ich dachte, dass wäre nur dann der Fall, wenn der neue Mutterschutz IN die alte Elternzeit fällt? Herzlichen Dank schonmal. Viele Grüße Alexandra
Mitglied inaktiv - 05.03.2008, 14:49