Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Ich habe in 2/06 mein erstes Kind bekommen. Bis zum Mutterschutz habe ich teilzeit gearbeitet und war freiwillig bei einer gesetzl. Versicherung versichert, da ich auch noch studiert habe. Ich habe damals ganz normal das reguläre Mutterschaftsgeld erhalten (teils vom Arbeitgeber, teils von der KK). Seitdem bin ich im Erziehungsurlaub, aber weiter beschäftigt beim selben Arbeitgeber. Nun bekomme ich 2/2008 mein zweites Kind. Geändert hat sich, dass ich nun bei meinem Mann familienversichert bin (da kostenlos) und inzwischen exmatrikuliert bin, da Studium abgeschlossen. Ich habe gehört, dass mir, da ich in noch in der Elternzeit bin, diesmal wieder Mutterschaftsgeld zusteht, zumindest der KK Anteil. Stimmt es? Oder ist es durch den Wechsel in die Familienversicherung sowieso hinfällig? Danke schön, Petra M.
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 14:35