Hallo Frau Bader,
habe mal eine Frage diesbezüglich. Ich habe am Donnerstag, den 12.07.07, 11 Tage vor ET entbunden. Wenn ich mich nicht irre, gehe ich Recht in der Annahme, dass ich jetzt trotzdem Mutterschutz bis einschließlich 17.09.07 habe (8 Wochen ab eigentlichem ET).
Nun habe ich am 13.07.2007 der Krankenkasse mitgeteilt, dass unser Sohn am 12.07. zur Welt gekommen ist. Der doch sehr unfreundliche SB der KK meinte daraufhin, dass ich bitte die Geburtsurkunde einreichen möge, da man nun das Geld und die Mutterschutzfrist neu berechnen müsse. Ich habe so den Eindruck, die KK möchte mir jetzt nur Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach dem 12.07. zahlen. Das ist doch nicht wirklich richtig oder? Wer irrt sich hier?
LG
Arlett
Mitglied inaktiv - 17.07.2007, 17:13
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
Sie haben auf jeden Fall insgesamt 14 Wochen.
Liebe Gruese,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2007
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Du hast auch Anspruch auf die Tage, die das Kind früher gekommen ist. Die Tage werden zu den 8 Wochen addiert.
Mitglied inaktiv - 17.07.2007, 18:14
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
jap..die Tage die dir vorher "verloren" gegangen sind werden hinten drangehängt so dass du auf volle 14 Wochen Mutterschutzfrist kommst.
Dieses Gesetz gibt es erst seit 2001 glaub ich, vorher war das anders. Hatte auch anfangs Schwierigkeiten mit Krankenkasse + Arbeitgeber.
Lass Dich nicht verrückt machen
lG Daniela
PS: kannst Du genau nachlesen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie etc. (falls man das hier schreiben darf)
Mitglied inaktiv - 18.07.2007, 12:48