Frage: mutterschaftsgeld

liebe frau bader. laut meinem et. 2.08.07 gehe ich am 21.06.07 in den mutterschutz. wann beantrage ich das mutterschaftsgeld und wird das da für dir gesammten 14 wochen berechnet oder muß ich nach der geburt meines kindes erneut einen antrag stellen. wird das kindergeld dann mit einberechnet von meinem kind?lg

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 14:02



Antwort auf: mutterschaftsgeld

Hallo, ...alles richtig so! Die KK zahlt 13 €/ Tag und die Differenz zum normalen Gehalt der AG. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2007



Antwort auf: mutterschaftsgeld

Eine Woche bevor du in den Mutterschutz gehst, bekommst du vom Frauenarzt ein Attest, das reichst du bei der KK ein. Das Mutterschaftsgeld bekommst du dann in 2 Teilen ausgezahlt. Brauchst nach der Geburt auch keinen neuen Antrag stellen. Geburtstermin der Krankenkasse mitteilen. Kindergeld wird nicht eingerechnet, das musst du nach der Geburt beantragen, wenn du die Geburtsurkunde hast. Mutterschaftsgeld mindert/teilweise entfällt dadurch das Elterngeld in den ersten 2 Monaten(also während du Mutterschaftsgeld bekommst).

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 14:06



Antwort auf: mutterschaftsgeld

wie in zwei teilen ausgezahlt einmal vor der geburt und einmal danach oder wie?wie läuft das dann mit meinem ag er muss ja die differenz zahlen macht das die kk mit ihm automatisch?danke dir schonmal

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 14:19



Antwort auf: mutterschaftsgeld

Ja, einmal vor der Geburt und einmal nachher. Schick eine Kopie des Attestes an deine Personalabteilung. Den Rest klärt er dann mit der KK.

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 15:24



Antwort auf: mutterschaftsgeld

die kk hat das mutterschutzgeld an meinen arbeitgeber gezahlt und ich hab von dem ganz normal mein gehalt jedes monatsende erhalten, bis mein mutterschutz zu ende war. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 20:54



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