Ich bin schwanger und bekomme bis zum 28.12.2006 Arbeitslosengeld. Am 6.2.2007 ist der Entbindungstermin für das Baby. Ich bin z.Zt. bei der DAK krankenversichert, werde aber zum Ablauf der Arbeitslosigkeit zur Krankenkasse meines Mannes (GEK) wechseln. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn ja, bei wem kann ich den Anspruch geltend machen? Kann ich mich nach den 3 Jahren Elternzeit wieder arbeitssuchend melden? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 26.06.2006, 10:23