Hallo Frau Bader, meine Frage ist die: Meine Elternzeit des 1. Kindes endet am 16.11.05, der errechnete Geburtstermin meines 2. Kindes ist auch der 16.11.05. Besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld seitens Arbeitgeber bzw. Krankenkasse? Vielen Dank für eine kurze Antwort.
Mitglied inaktiv - 25.07.2005, 15:23