Hallo! Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber, und zwar geht es um das Mutterschaftsgeld, es sol ja 8 wochen nach der Geburt bezahlt weren, meine Kleine sollte am 3.4.05 kommen, kam aber eine Woche später, d.h. am 10.4.05. Mein Arbeitgeber hat mir mein Gehalt bis zum 28.5.05 gezahlt, d.h. 8 Wochen vom 3.4. gerechnet. Jetzt habe ich im Personalbüro nachgefragt, da sie ja eine Woche später kam und die Krankenkasse schliesslich auch eine Woche länger gezahlt hat, da bekam ich als Antwort, sie hätten ja schliesslich 8 Wochen hinterher gezahlt, es wäre egal, ob sie eine Woche später kam. Meine Frage, ist es korrekt, das sie nach dem möglichen Termin gezahlt haben und nicht nach dem tatsächlichen Termin ( 10.4.05)??? Lt.Krankenkasse hätten sie ja schliesslich bis zum 5.6.05 zahlen müssen. Wie sieht da die allgemeine Rechtslage aus, geht man von vorrauss. Termin oder vom tatsächlichen Termin aus mit dem 8 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Danke für die Antwort. Liebe Grüße caro
Mitglied inaktiv - 09.07.2005, 13:25