habe gerade mein zweites Kind bekommen. Davor war ich 3 Jahre im Erziehungsurlaub, dann hatte ich 3 Tage unbezahlten Urlaub bevor ich wieder in den neuen Mutterschutz kam. Der AG teilte mir nun mit, dass ich kein Muttschaftsgeld bekomme, da sich das ja aus dem Gehalt der letzten 3 Monate errechnen würde und da war ich ja im Erziehungsurlaub und hatte kein Gehalt. ist das so korrekt? Birgit
Mitglied inaktiv - 28.04.2005, 14:02