Hallo Frau Bader, seit 03.06.04 bin ich in Mutterschutz. Vom 03.06. - 15.07. (Entbindungstermin) bekomme ich von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von 540 €, den Rest vom Arbeitgeber. Können Sie mir erklären, wie sich die Zahlung des Mutterschaftsgeldes fortsetzt? Erfolgt erst die nächste Zahlung, wenn ich der Krankenkasse die Geburtsurkunde des Kindes vorlege? Vielen Dank für Ihre Beantwortung Liebe Grüße Jana
Mitglied inaktiv - 09.07.2004, 12:08