Hallo, ich bin jetzt in der 27SSW und mein ET ist der 06.10.,mein Mutterschutz würde am 25.08.2004 beginnen.Jetzt meine Frage.Ich bin seit dem 29.03.2004 krankgeschrieben und so wie es aussieht bleibt es wohl auch so bis zum Mutterschutz.Habe ich jetzt trotz dieser langen Krankschreibung immernoch Recht auf Mutterschaftsgeld?Ich bekomme ja schon seit Ende April kein Geld mehr vom Arbeitgeber.Wie sieht das jetzt aus??? lg Melanie
Mitglied inaktiv - 01.07.2004, 20:06