Hallo Frau Bader,
folgende Frage: Unsere Kinder sind wie folgt geboren:
Alexander 14.06.06
Franziska 20.05.09
Julia 04.05.2012
Habe bis 2006 Vollzeit gearbeitet und zwischen den ersten beiden beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit. Der Arbeitsvertrag der Teilzeitstelle war befristet, der Vollzeitvertrag läuft noch. Von welchem Gehalt steht mir nun der Zuschuss vom Arbeitgeber zu? Ich dachte von der Vollzeitstelle, da ich diese am 20.05.12 wieder antreten hätte müssen. Mein Arbeitgeber hat jetzt aber das Teilzeitgehalt zugrunde gelegt.Wäre prima wenn Sie mir hierbei helfen könnten.
Vielen Dank im Voraus.
Cordula Knoll
von
CordulaKnoll
am 19.06.2012, 14:08
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld:Höhe Arbeitgeberzuschuss
Hallo,
wenn Sie jetzt eigentlich VZ arbeiten würden, aus der VZ.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2012
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld:Höhe Arbeitgeberzuschuss
Von wann bis wann galt denn der TZ-Vertrag? Hast Du vor deinem 3. Kind in TZ gearbeitet? Dann gilt laut MuSchG:
Zitat: Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen.
von
Sonni74LS
am 19.06.2012, 14:29
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld:Höhe Arbeitgeberzuschuss
Im März 2007 hab ich angefangen und der Vertrag war bis 14.06.09 befristet. In dieser Zeit kam da ja Franziska auf díe Welt. Zwischen Nr. 2 und 3 war ich dort nicht beschäftigt.
Ich bin mir selber total unschlüssig.
LG
von
CordulaKnoll
am 19.06.2012, 15:20
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld:Höhe Arbeitgeberzuschuss
Aus dem VZ Gehalt, da laut MuSchG "nicht nur vorübergehende Erhöhungen" während der MuSch Zeit zu berücksichtigen sind. Anderes nur, wenn der TZ Vertrag nicht auf die Dauer der EZ begrenzt war.
von
Lina_100
am 19.06.2012, 21:18
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld:Höhe Arbeitgeberzuschuss
Vielen Dank allen.
C. Knoll
von
CordulaKnoll
am 20.06.2012, 13:48