hallo, ich hab eine etwas kompliziertere frage. und zwar: mein sohn wird am 20. juni 2004 drei jahre alt. d.h. solange bin ich im erziehungsurlaub und somit eigentl. noch fest angestellt in meiner firma. angenommen ich würde jetzt so im april 2004 wieder schwanger werden und in der zeit vom ende des erziehungsurlaubes vom ersten kind,bis zum erneutem mutterschaftsurlaub nicht wieder vollzeit in meiner firma arbeiten sondern nur wie jetzt auch auf 400 EURO Basis, bin ich dann sozusagen an meinem alten vollzeitarbeitsplatz gekündigt oder steht mir trotzdem das mutterschutzgeld in voller höhe meines früheren verdienstes zu? ich hoffe die frage ist einigermassen verständlich! dankeschön! Tanja
Mitglied inaktiv - 30.04.2003, 22:57