Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

Sehr geehrte Frau Bader, folgendes Sachverhalt: 1. Kind 31.03.2014 geboren Elternzeit und Elterngeld 2 Jahre 2. Kind Entbindungstermin 7.11.2015 Die Krankenkasse "würde" meine Frau Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor ET, 8 Wochen danach) bezahlen. Ein Ausgleich vom AG wünschen wir nicht. Frage: Sollten wir das Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen, verfällt dann unsere aktuell Elterngeld-Zahlung? Wenn ja, für welchen Zeitraum. oder gibt es hier keine Berührungspunkte? Freundliche Grüße

von MMaron am 20.10.2015, 12:23



Antwort auf: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

Hallo, Sie bekommen das EG für Kind 1 weit. Das EG für Kind 2 aber erst nach dem MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

Der Arbeitgeber bekommt seinen Anteil auch von der Krankenkasse wieder. Aus welchem Grund verzichtet ihr freiwillig auf Geld ? Das aktuell ist nur die angesparte Rate, das kann man sich komplett auszahlen lassen wenn man möchte. Der Bezug ist beendet, es darf darauf nix angerechnet werden.

von Sternenschnuppe am 20.10.2015, 12:38



Antwort auf: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

danke für die schnelle Reaktion. werde das mit dem Arbeitgeber klären. was genau meinen Sie mit angesparter Rate und beendetem Bezug? Vielleicht hole ich nochmal weiter aus (einfach aus unserer Unwissenheit heraus): - Die "neue" Elternzeit beginnt mit Geburt des zweiten Kindes, richtig? - Was passiert mit den übrigen Monaten der aktuellen Elternzeit? soweit ich weiß werden diese nicht hinten dran gerechnet.. - die Elterngeldberechnung für das zweite Kind kann ja eigentlich nur die gleiche Summe wie beim ersten sein, richtig? (es wurden keine Tätigkeiten seit Eintreten der Elternzeit verrichtet) was passiert somit mit dem übrigen Elterngeld, welches noch bis März 2016 für das erste Kinde bestätigt ist? Vielen Dank schon jetzt für Ihre/eure Antworten

von MMaron am 20.10.2015, 13:15



Antwort auf: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

Nein, das Elterngeld wird weit weniger. Es gibt einen Anspruch von 12x Elterngeld, also bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Ihr habt es geteilt, der Bezugszeitraum ist dennoch am ersten Geburtstag vorbei. Es läuft dann nur noch die Auszahlung der nicht ausgezahlten Hälfte. Daher wird da auch nix mehr angerechnet wenn man verdienen würde. Ich schätze der Mutterschutz hätte im September begonnen ? Dann werden die Monate April Mai Juni Juli August mit jeweils 0€ in die neue Berechnung gehen. Es wurde kein Einkommen erzielt. Heißt 5x 0€ und 7 x alter Verdienst. Es zählt immer das Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz des jeweiligen Kindes. Die Summe dessen ergibt die neue Basis, davon bekommt ihr 65% Elterngeld plus 10% Geschwisterbonus ( mindestens 75€ ) Die aktuelle Elternzeit sollte sofort morgen beendet werden um das Mutterschutzgeld zu erhalten. Das 3. Jahr Elternzeit kann mit Zustimmung des Arbeitgebers dann bis zum 8. Geburtstag übertragen werden.

von Sternenschnuppe am 20.10.2015, 16:23



Antwort auf: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

Das restliche Elterngeld kann man sich als Komplettsumme auszahlen lassen.

von Sternenschnuppe am 20.10.2015, 16:31



Antwort auf: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

Wieso eigentlich bis März 16 bestätigt ? Schau da noch einmal nach, es müsste bis Januar gehen. Die Mutterschutzmonate sind volle Elterngeldmonate, die kann man nicht teilen. Also zwei volle und 10 halbe Monate, sind bei mir 22 Monate Auszahlung. Also müsste die letzte aktive Auszahlung im Dezember sein für den 22. Lebensmonat ( 31.12. - 30.01. )

von Sternenschnuppe am 20.10.2015, 16:39



Antwort auf: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

Hallo, vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich stehe echt auf dem Schlauch oder bin einfach nicht bei Sinnen momentan... habe etliche Fragezeichen gerade vor meinen Augen. Vielleicht können Sie mir die Fragen der Reihe nach beantworten für meine Verständnis :-) - Wieso wird das neue Elterngeld weniger? ich meine wieso werden 0€ Monate als Grundlage genommen? Wieso werden Familien so benachteiligt? was können wir tun? - Laut Elterngeldbescheid 12. LM bis 30.03.2015 da wir halbiert haben bis 30.03.2016 (Zahlungen) - Beginnt die neue Elternzeit und Elterngeldzahlung mit Geburt des zweiten Kindes? - Muss ich die restliche Zahlung der halben Elterngeldbeträge beim Amt für Versorgung und Soziales beantragen? Gibt es da ein spezielles Formular oder ähnliches? Richtig, der Mutterschutz hätte für das zweite jetzt kommende Kinde Ende September begonnen. noch zur Info: wir hatten seinerzeit ein Frühchen (6,5 Wochen zu früh) daher hatte sich seinerzeit alles überschlagen mit den Schutzfristen und Zahlungen etc.

von MMaron am 21.10.2015, 12:03



Antwort auf: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

Euer Elterngeldbescheid kann nicht stimmen. Bei einem Frühchen ist der Mutterschutz länger, es müssen dann ja fast 4 Monate Mutterschutz nach der Geburt sein. Bleiben also nur noch 8 Monate die halbiert werden können. Ergibt also bis zum 20. Monat. Warum das Elterngeld weniger wird habe ich oben erklärt. Bezugsmonate werden nur ersetzt. Das sind 1-12. Alles danach bei Splittung ist kein Bezug mehr, sondern nur Auszahlung. Aber kein Einkommen, also ein Monat mit 0€ fürs neue Elterngeld. Ihr werdet nicht benachteiligt, das gilt für alle.

von Sternenschnuppe am 21.10.2015, 13:43



Antwort auf: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit - Verfall des Elterngeldes?

Elterngeld wird IMMEr nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Herausgenommen werden Zeiten mit Lohnersatzzahlungen, Mutterschaftsgeld und eben Elterngeld. Elterngeld aber IMMER nur das erste Jahr, weil das zweite Jahr bekommt man nur das was man erspart hat ausgezahlt. Ihr hättet es also genauso gut auf einem Sparbuch liegen haben können, dort jeden Monat die Summe abholen können und immerhin noch Zinsen bekommen. Deshalb wird also jetzt alles Elterngeld was nach dem ersten Geburtstag eures ersten Kindes ausgezahlt wird, nicht für das neue Elterngeld berücksichtigt. Und wenn Deien Frau seit dem ersten Geburtstag nicht gearbeitet hat, also auch kein Einkommen hatte, dann wird deshalb jeder Monat mit 0 € berechnet. Wäre sie arbeiten gegangen, dann würde das Einkommen berücksichtigt. Tun könnt ihr da gar nichts mehr Neue Elternzeit beginnt nur dann !!!, wenn sie die laufende Elternzeit beendet. Dann!!! hätte sie eben auch Anspruch auf VOLLES Mutterschaftsgeld, eben aus dem KK-Beitrag UND dem Arbeitgeberanteil. Und das eben die 6 Wochen vor der Geburt und mindestens die 8 Wochen nach der Geburt, bzw bei Frühchen dann eben 12 Wochen. Und da Mutterschaftsgeld in der Regel immer höher ist als Elterngeld, wird eben nur Mutterschaftsgeld ausgezahlt, die entsprechenden Zeiten beim Elterngeld aber abgezogen. Gibt ja auch Frauen welche kein Mutterschaftsgeld bekommen, die würden dann statt dessen das Elterngeld ab Geburt bekommen. Nur, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen, und eben nicht nur KK-Beitrag der ja höchstens 13 € am Tag beträgt, muss man die laufende Elternzeit beenden. Erst ab dann läuft die Frist, rückwirkend ist also auch nicht. Das was an EZ übrig bleibt, kann man dann, mit Zustimmung des AG, später nehmen (bis zum 8ten Lebensjahr), wobei man früher bis zu 12 Monate aufheben konnte, seit diesem Jahr dann bis zu 24 Monate. Beendet man die laufende EZ nicht, dann gibt es wie gesagt weder den Arbeitgeberanteil, noch kann man einen Teil der EZ später nehmen. EZ für das ältere Kind und die für das neu geborenen laufen dann beide zusammen - ohne Mehrwert. Man verschenkt also nicht nur Geld, sondern auch Elternzeit. Entsprechend kann der Rat nur lauten SOFORT dem AG mitteilen das man die laufende EZ zu SOFORT beendet. So ist der Verlust nicht ganz so groß. Erst recht da euer Elterngeld ja eh schon geringer ausfallen wird.

Mitglied inaktiv - 21.10.2015, 16:24



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