Ich bin seit dem 01.12.2000 arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld. Durch die Arbeitslosikgkeit bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (war vorher privat versichert). Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 18.08.2001. Bekomme ich Mutterschaftsgeld in voller Höhe des Arbeitslosengeldes 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt von der gesetzlichen KV? Ich habe irgendetwas gelesen, daß man vor dem 4. - 10. Monat mindestens 12 Wochen pflichtversichert sein muß, um diesen Anspruch zu haben. Was bedeutet das im einzelnen für mich (bekomme ich gar kein Mutterschaftsgeld? Muß meine alte private KV zahlen und die Differenz mein alter Arbeitgeber? Oder zahlt das Arbeitsamt weiter?
Mitglied inaktiv - 03.06.2001, 10:29