Hatte bis 4. Januar 3 Jahre Erziehungurlaub für meine 1. Tochter. Ab 9. Januar war ich im Mutterschutz für unser 2. Kind. Für die 4 Tage habe ich unbezahlten Urlaub vom AG bekommen. Der errechnete Geburtstermin war der 19. Februar.
Unser Sohn wurde jetzt am 13. Februar geboren. Habe ich ein Anrecht auf Zahlung eines Gehaltes/ Mutterschaftsgeldes?
Mitglied inaktiv - 30.03.2005, 13:10
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld vom AG?
Bei unbezahltem Urlaub hast du kein Anrecht auf Mutterschutzgeld. Wäre es bezahlter Urlaub ja. Am besten noch mal nachrechnen lassen denn für die Zeit 5. Januar bis Ende der Mutterschutzzeit steht dir auch bezahlter Urlaub zu, in diesem Fall einfach versuchen den unbezahlten Urlaub in bezahlten umzuwandeln.
LG
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 13:54
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld vom AG?
aber Mutterschutzgeld würde ich ja für 6 Wochen vor der Geburt bekommen. Oder habe ich den Anspruch komplett verwirkt, als ich 4 Tage unbezahlten Urlaub genommen habe?
Mitglied inaktiv - 01.04.2005, 09:43
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld vom AG?
Soweit ich hier immer gelesen habe verwirkt man den Anspruch auf Mutterschutzgeld bei unbezahltem Urlaub.
LG
Mitglied inaktiv - 03.04.2005, 22:35