Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat mir gestern mitgeteilt, dass mein Arbeitsvertrag verlängert wird, allerdings nur bis zu dem Tag vor Beginn des Schutzfrist. Wie sieht es in diesem Fall mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus(dieses fällt in diesem Fall doch weg, da es keinen Arbeitgeber in dieser Zeit gibt)? Bisher bin ich selber bei der gesetzlichen KK versichert, von dieser würde ich ja für 30 Tage 390,- Euro erhalten (13 € pro Kalendertag), wenn der Vertrag ab der Schutzfrist ausgelaufen ist, gilt diese KK-Mitgliedschaft dann eigendlich noch? Da ich dem Arbeitsmarkt ab dem Tag meiner Arbeitslosigkeit nicht zur Verfügung stehe, steht mir doch auch kein ALG I zu und somit erlöscht doch die KK-Mitgliedschaft (soweit ich informiert bin) - folglich würde die KK auch nicht die 13 € Mutterschaftsgeld und einen Aufstockungsbetrag zahlen? Mein bisheriger Nettolohn beträgt 1311,- Euro, wer zahl den Differenzbetrag bzw. woher erhalte ich anteilig wie viel Prozent des bisherigen Nettolohnes? Wirken sich die "fehlenden" 6 Wochen aus der Schutzfrist auf das Elterngeld aus oder zählen hier die 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist? Vielen Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 16.10.2009, 09:31