Hallo zusammen,
eine gute Freundin bekam von der Kindergeldstelle gesagt, dass sie Kindergeld nur bekommt, wenn sie mein Mutterschaftsgeld mehr bekommt. Sie soll also die ersten 8 Wochen nach Geburt kein Kindergeld bekommen, weil sie noch Mutterschutzleistungen erhält.
Ich war bisher der Meinung, dass nur Elterngeld verrechnet wird, nicht aber Kindergeld. Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank!!
LG
Mitglied inaktiv - 21.02.2018, 16:30
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Kindergeld
Hallo,
das Kindergeld wird parallel gezahlt, da wird nichts verrechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2018
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Kindergeld
Hallo,
Hat deine Freundin evtl. die Begriffe Elterngeld und Kindergeld verwechselt?
Für unsere Kinder haben wir Kindergeld ab Geburt erhalten.
LG luvi
von
luvi
am 21.02.2018, 22:45
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Kindergeld
Ich glaube eher nicht, dass sie es verwechselt hat. Weil sie direkt sagte, dass doch KG weder mit MuSch noch mit EG verrechnet wird. Aber ich werde sie nochmal fragen.
Aber aus deiner Erfahrung schließe ich, dass ich richtig informiert bin und normalerweise MuSchLeistung und Kindergeld gleichzeitig gezahlt wird für 8 Wochen nach der Geburt (Es sei denn der Mutterschutz geht länger, dann dementsprechend länger gleichzeitig) oder?
Mitglied inaktiv - 22.02.2018, 08:12