Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin gerade arbeitslos gemeldet und werde nun für 5 Monate ein befristetes Arbeitsverhältnis aufnehmen. Der Arbeitsvertrag endet 5 Tage vor dem errechneten Geburtstermin. Mein Frage ist, ob die KK auch für die 8 Wochen nach Entbindung Mutterschaftsgeld übernimmt und ob ich während dieser Zeit und während des Zeitraumes des Elterngeldbezugs beitragfsrei bei der KK versichert bin ( obwohl ich dann in keinem Arbeitsverhältnis mehr bin?) Leider macht meine KK hierzu widersprüchliche Aussagen. Ich danke Ihnen herzlich für eine Antwort.
von Snow Leopard am 12.07.2016, 17:06