Hallo Frau Bader,
ich habe vor der Geburt unseres ersten Sohnes Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Während der Elternzeit habe ich 20% gearbeitet. Der Nachtrag zum Arbeitsvertrag beschränkte sich auf die Elternzeit. D.h. nach den 3 Jahren Elternzeit greift wieder der Vollzeit-Arbeitsvertrag.
Nun wurde ich während der Elternzeit wieder schwanger. Zum Mutterschutz beendete ich vorzeitig die Elternzeit.
Ich bin nun der Meinung, dass mir mein volles 100% Nettogehalt zum Mutterschutz zusteht. Natürlich zusammengesetzt von KK und AG.
Mein Arbeitgeber sieht dies nicht so und zahlt mir nur den Zuschuss von meiner Teilzeitbeschäftigung.
Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt verständlich darstellen und bin gespannt, wie sie die Sachlage sehen.
Vielen lieben Dank
von
Louisa16
am 14.04.2020, 15:15
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Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, ist die TZ-Tätigkeit auf dei EZ beschränkt. Durch die Beendigung der EZ endet dann auch die TZ und der VZ-Vertrag lebt wieder auf. Deshalb steht Ihnen MG aus dem VZ-Lohn zu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2020
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Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
Wenn du die laufende EZ aktiv zum neuen Mutterschutz beendet hast, dann steht dir VZ zu. Hast du es nicht gemacht dann TZ. AG noch mal drauf hinweisen.
von
Felica
am 14.04.2020, 16:19
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Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
@ felica
Ja, die Elternzeit wurde schriftlich zum ersten Tag des Mutterschutzes beendet. Aber mein Arbeitgeber weigert sich trotzdem. Vielleicht muss ich jetzt doch rechtlich vorgehen
von
Louisa16
am 14.04.2020, 17:40
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Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
Du musst deine Elternzeit einen Tag vor dem Mutterschutz beenden und nicht zu Beginn.
Z.B. Mutterschutz ab 12.04. Dann beendest du die Elterzeit zum 11.04.
von
Himbeere2008
am 14.04.2020, 20:31
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Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
Ja, so habe ich es gemacht
Mutterschutz begann am 15.03. Letzter Tag Elternzeit war der 14.03.
von
Louisa16
am 15.04.2020, 05:29
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Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
Dann steht dir definitiv Mutterschaftsgeld aus Vollzeit zu. Mit Beendigung der ez, wird ja der Vollzeitvertrag wieder aktiv
Mitglied inaktiv - 15.04.2020, 09:31