Hallo Frau Bader, zur Zeit bin ich noch im EU(bis 23.04.04). Wonach berechnet sich das Mutterschaftsgeld, wenn ich nach dem EU noch etwa 5 wochen zu arbeiten hätte, bis die nächste Mutterschutzfrist beginnt (wir planen schon die zweite SS)? Würden zur Berechnung die gleichen 3 Monate herangezogen werden, wie bei der ersten SS? Schon mal vielen Dank füre Ihre Antwort inga
Mitglied inaktiv - 16.03.2003, 14:53