Frage: Mutterschaftsgeld krankengeld

Hallo Frau Bader, ich habe jetzt versucht ein paar mal die Fragen zu stellen aber bekomme immer wieder nicht die Fragen beantwortet die ich gerne hätte. Also meine Zwillinge sind im Jahr 2012 geboren. Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet hab dann drei Jahre Elternzeit genommen und habe dann im letzten Jahr 2015 im Oktober gleich nach Beendigung der Elternzeit war ich krankgeschrieben und bin bis jetzt immer noch krankgeschrieben wegen Depressionen. Mein Arbeitgeber hat mir sechs Wochen ganz normal mein Gehalt bezahlt und mich danach gekündigt. Ab Dezember 2015 habe ich Krankengeld bekommen bis jetzt. Zwischenzeitlich wurde ich aber während des Krankengeldes schwanger im Februar 2016. Ich habe Oktober entbunden und mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Ich bin aber weiterhin Lückenlos krankgeschrieben. Nun zu meiner Frage ich bin weiterhin bis Ende Januar krank geschriebe und bekomme kein Elterngeld. Nun meint die Krankenkasse ich wäre nicht seit letzten Jahr krankgeschrieben da ich mutterschaftsgeld bekommen habe müsste ich jetzt einen neuen Antrag bei der Kasse stellen und ich würde dann de Mutterschaftsgeld angerechnet bekommen auf mein neues Krankengeld.. - ist dies wirklich so dass ich jetzt einen neuen Antrag stellen muss obwohl ich seit letztem Jahr lückenlos krankgeschrieben bin? -das "neue"krankengeld wird das wirklich weniger? Da sie jetzt das mutterschaftsgeld anrechnen wollen? -ich war ja auch in bezug von mutterschaftsgeld krankgeschrieben habe ich dadurch nachteile?vorteile? -ich möchte weiterhin das gleiche krankengeld bekommen können die dies einfach so kürzen?! Vielen dank für Ihre Antworten schonmal

von Lara1985 am 02.01.2017, 21:10



Antwort auf: Mutterschaftsgeld krankengeld

Hallo, diese Fargen haben Sie so noch nicht gestellt. Das MG bedeutet ja, dass der AG und die KK Leistungen erbringen - da bekommen Sie dann kein Krankengeld (entweder oder), es wird also angerechnet. Der Antrag muss neu gestellt werden, da es ja zu einer Unterbrechung kam. Das Krankengeld fließt – innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren – maximal 78 Wochen lang; das sind anderthalb Jahre ab Beginn der Krankheit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2017



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