Guten Tag, ich habe nach zwei Tagen Recherche im Netz zu meiner "speziellen" Situation leider keine Infos gefunden und bitte hier um Auskunft/Hilfe. Meine Ausgangslage in Kürze: - befristeter Arbeitsvertrag ist zum 17.12.14 ausgelaufen - kurz vor Ablauf des AVs wurde ich schwangerschaftsbedingt arbeitsunfähig geschrieben und bin dies aufgrund einer bislang leider nicht so einfachen SS immer noch (lückenlos) und werde es auch noch bis zum geplanten ET am 05.07.15 sein - somit habe ich seit Ablauf des Arbeitsverhältnisses kein ALG1 sondern Krankengeld erhalten Nun habe ich keine Ahnung wie sich dann das Mutterschaftsgeld bei mir berechnen lässt. Wenn ich ALG1 beziehen würde, wäre der Fall einfach, aber dieses habe ich ja noch nicht in Anspruch nehmen müssen. Bekommen ich dann Mutterschaftsgeld in Höhe des bis dahin gezahlten Krankengeldes oder muss ich Abstriche machen? Vielen Dank schon mal im Voraus für jede Art des Ratschlages. LG Melanie
von diemelle123 am 26.03.2015, 10:56