Guten Abend. Ich habe folgende Frage.Und zwar habe ich im Januar 2015 entbunden und für 3 Jahre Elternzeit beantragt. Elterngeld habe ich für 1 Jahr beantragt. Jetzt würde ich gerne nach einem Jahr wieder für ein paar Stunden arbeiten gehen (vllt. auf 450€ Basis).Dies würde ich gerne bei meinem bisherigen Arbeitgeber ausführen.Würde sich das auf dass Mutterschaftsgeld auswirken wenn dass zweite Kind innerhalb der beantragten Elternzeit zur Welt kommt? Vielen Dank schonmal im vorraus!
von MJ90 am 10.12.2015, 20:10