Hallo,
mein 1. Kind wurde im Mai 2011 geboren, davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nun bin ich wieder Schwanger, Termin: 16.04.2013, Mutterschutz seit: 05.03.2013. Ich habe bis zum erneuten Mutterschutz Teilzeit in Elternzeit (beim gleichen Arbeitgeber) gearbeitet. Ich habe meine Elternzeit zum 04.03.2013 aussetzen lassen (schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht). Was ist nun die Berechnungsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank
von
Emessy
am 12.03.2013, 11:09
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld für 2.Kind / Teilzeit in Elternzeit gearbeitet
Hallo,
man rechnet so, als ob Sie arbeiten würden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2013
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld für 2.Kind / Teilzeit in Elternzeit gearbeitet
Wenn Sie die EZ beendet haben lebt Ihr VZ Vertrag auf und ist die Berechnungsgrundlage für das MuSchG und den AG Zuschuss, wegen nicht nur vorübergehender Erhöhung des durchschnittlichen Nettolohnes. Das ist wie bei einer planmäßigen Gehaltserhöhung.
von
Lina_100
am 12.03.2013, 20:46