Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit bis zum 21. April 2014, jedoch kommt das 2. Kind bei uns vorraussichtlich am 6.7.14 zur Welt. Folglich beginnt mein Mutterschutz am 25.5. Nun sollte ich meine jetztige Elternzeit verlängern um einen Monat (da ich nur ein Jahr Elternzeit genommen habe). Steht mir dann nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zu oder auch das von meinem jetztigen Arbeitgeber? Was muss ich hier beachten und was steht mir zu. Mit freundlichen Grüßen Netti
von Netti_83 am 10.01.2014, 14:01