Guten Tag Frau Bader, ich bin bis zum 16.07.2014 mit meinem 1. Kind in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger und würde mich am 16.11.2013 wieder im Mutterschutz befinden. Mein Arbeitsverhältnis ruht unbezahlt aufgrund der Elternzeit. Meine Frage - bekomme ich dennoch einen Zuschuss vom AG zum Mutterschaftsgeld wenn ich mit Beginn des MuSchu die Elternzeit beende? Wenn ja - wie hoch ist dann der Zuschuss? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dieser gezahlt? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe! Beste Grüße, Missi1604
von Missi1607 am 24.04.2013, 13:00