Mutterschaftsgeld bei laufender Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld bei laufender Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich bin bis zum 16.07.2014 mit meinem 1. Kind in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger und würde mich am 16.11.2013 wieder im Mutterschutz befinden. Mein Arbeitsverhältnis ruht unbezahlt aufgrund der Elternzeit. Meine Frage - bekomme ich dennoch einen Zuschuss vom AG zum Mutterschaftsgeld wenn ich mit Beginn des MuSchu die Elternzeit beende? Wenn ja - wie hoch ist dann der Zuschuss? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dieser gezahlt? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe! Beste Grüße, Missi1604

von Missi1607 am 24.04.2013, 13:00



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei laufender Elternzeit

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.D.h., man bekommt praktisch den vollen Lohn. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2013



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