Hallo Frau Bader, ich habe eine sog. "geringfügige Beschäftigung" auf der 600 DM-Basis und bin privat krankenversichert. Arbeitgeber ist ein Verwandter, der sich mit diesen Dingen so wenig auskennt wie ich. Er hatte vor, mich auch während des Mutterschutzes weiter zu bezahlen. Nun habe ich einen Antrag beim Bundesversicherungsamt gestellt auf Mutterschaftsgeld und man hat zurückgefragt, wann ich mein letztes Arbeitsentgeld erhalte. Nun meine Frage: Was ist am günstigsten für mich? Unter welchen Umständen erhalte ich den vollen Betrag (also die lächerlichen DM 400)? Ich habe am 26. Juni ET - ab wann soll ich die Bezahlung einstellen? Kann ich überhaupt noch das Arbeitsentgekd für den Juni zurücküberweisen? Und wenn ich angebe, daß ich ab Juli kein Arbeitsentgeld erhalte: Kriege ich dann überhaupt Mutterschaftsgeld? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage, Viele Grüße Christina
Mitglied inaktiv - 04.06.2002, 09:35