Mutterschaftsgeld bei geringfügiger Beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo Frau Bader, ich habe eine sog. "geringfügige Beschäftigung" auf der 600 DM-Basis und bin privat krankenversichert. Arbeitgeber ist ein Verwandter, der sich mit diesen Dingen so wenig auskennt wie ich. Er hatte vor, mich auch während des Mutterschutzes weiter zu bezahlen. Nun habe ich einen Antrag beim Bundesversicherungsamt gestellt auf Mutterschaftsgeld und man hat zurückgefragt, wann ich mein letztes Arbeitsentgeld erhalte. Nun meine Frage: Was ist am günstigsten für mich? Unter welchen Umständen erhalte ich den vollen Betrag (also die lächerlichen DM 400)? Ich habe am 26. Juni ET - ab wann soll ich die Bezahlung einstellen? Kann ich überhaupt noch das Arbeitsentgekd für den Juni zurücküberweisen? Und wenn ich angebe, daß ich ab Juli kein Arbeitsentgeld erhalte: Kriege ich dann überhaupt Mutterschaftsgeld? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage, Viele Grüße Christina

Mitglied inaktiv - 04.06.2002, 09:35



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei geringfügiger Beschäftigung

Liebe Christina, Da Sie nicht in die KK einbatzahlt haben, erhalten Sie von dortiger Seite kein Mutterschaftsgeld. Sie haben nur Anspruch auf die einmalige Zahlung von DM 400 (weiß nicht genau die €). Der AG kann natürlich auf freiwilliger BAsis das Gehalt weiterzahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2002



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