Hallo, Ich bin im Feb. 2001 in den Mutterschutz für meine TOchter und hatte ab der Geburt (04.05.2001) 3 Jahre beantragt, also bis 03.05.2004. Und am 16.08.2003 hätte dann theoretisch der Mutterschutz für meinen Sohn angefangen. Hier hab ich wieder nach der Geburt den Erz.urlaub (3 Jahre) beantragt. Mein AG hat auch alle Bescheinigungen usw gekriegt. Nun hat eine Freundin in ähnlicher Situation trotzdem beim 2. Kind die Zuzahlung auf das Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber bekommen, sprich 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse und den Rest zu ihrem Nettolohn vom AG. Wie ist das rechtlich? Ich habe nämlich bei der 2. SS nur die 13 EUR pro Tag von der KK bekommen. WIr haben beide nach der 1. Geburt nicht mehr gearbeitet. Kann ich das noch nachfordern? LG; Melanie
Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 18:26