Mutterschaftsgeld - bei 2. SS noch im EU

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld - bei 2. SS noch im EU

Hallo, Ich bin im Feb. 2001 in den Mutterschutz für meine TOchter und hatte ab der Geburt (04.05.2001) 3 Jahre beantragt, also bis 03.05.2004. Und am 16.08.2003 hätte dann theoretisch der Mutterschutz für meinen Sohn angefangen. Hier hab ich wieder nach der Geburt den Erz.urlaub (3 Jahre) beantragt. Mein AG hat auch alle Bescheinigungen usw gekriegt. Nun hat eine Freundin in ähnlicher Situation trotzdem beim 2. Kind die Zuzahlung auf das Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber bekommen, sprich 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse und den Rest zu ihrem Nettolohn vom AG. Wie ist das rechtlich? Ich habe nämlich bei der 2. SS nur die 13 EUR pro Tag von der KK bekommen. WIr haben beide nach der 1. Geburt nicht mehr gearbeitet. Kann ich das noch nachfordern? LG; Melanie

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 18:26



Antwort auf: Mutterschaftsgeld - bei 2. SS noch im EU

Hallo, wenn das 2. Kind im EU des 1. kommt, bekommt man nur den ANteil der KK, keine Ag-Anteile. Bei Ihrer Freundin muss also der erste EU zu Ende gewesen sein und als sie eigentlich wieder arbeiten müsste, ist sie wieder in EU gegangen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2005



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