Frage: Mutterschaftsgeld bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich habe meine speziellen Fall leider nicht gefunden. Und zwar haben wir im Juli 2018 ein Baby bekommen. Ich bin 3 Jahre in Elternzeit. Wir haben 1 Jahr Elterngeld bekommen. Wir planen Baby Nummer 2 für ende 2020 (wenn man das denn so planen kann :D) Da ich nun kein Elterngeld mehr bekomme würde ich gerne ein Kleingewerbe anmelden (ich hab gelesen Max 12 Monate vor der Geburt ist für die neue Berechnung am besten ) meine Frage ist jetzt: bekomme ich für das 2. Kind auch das volle Mutterschaftsgeld wenn ich ein Kleingewerbe angemeldet habe? Für die Elterngeld Berechnung gelte ich ja dann als Selbstständige, was sich ja positiv auf das Elterngeld auswirkt. Aber bekommt man als solche auch die insgesamt 14 Wochen Mutterschaftsgeld? Vielen Dank.

von Anie am 30.06.2019, 13:35



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei 2. Kind

Hallo, wenn ich es richtig verstehe wollen sie während der Elternzeit einer selbständigen Nebentätigkeit nachgehen. Das führt dazu, dass als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt angesetzt wird. Außerdem benötigen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers. Außerdem müssen Sie mit der Krankenkasse klären, ob Sie Beiträge zahlen müssen. Ohne Mitarbeiter und im geringfügigen Rahmen eher nein. Sie können dennoch, einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes, die Elternzeit beenden und bekommen dann vom Arbeitgeber das volle Mutterschaftsgeld ( zusammen mit der Krankenkasse). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2019



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei 2. Kind

Frage kommt hier durchaus vor. Deine Fragestellung so passt halt nicht deshalb wohl keine Antwort gefunden. Grundsätzlich bekommen sdlbstständige kein Mutterschaftsgeld. Ausser sie haben es entsprechend in der Krankenversicherung so aufgenommen. Mutterschutz und Leistungen betreffen ja Arbeitnehner, nicht Selbstständigen. Aber, du schreibst du bist in EZ, hast also einen AG. Damit musst du unterscheiden. Heisst, du brauchst erst einmal das OK von deinem AG sofern entsprechendes im Arbeitsvertrag steht. Solltest es mit der Schwangerschaft klappen, kannst du damit die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Damit lebt dann, trotz deiner zusätzlichen Selbstständigkeit, dein alter Vertrag wieder auf und du hast Anspruch auf das volle Mutterschutzgeld. EZ für das zweite Kind kannst du dann normal wieder nehmen genau wie Restzeit vom ersten Kind. Für das EG gelten dann aber nicht die 12 Monate vorher, sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Wenn Kind 2 im Laufe von 2020 geboren wird also das Jahr 2019. Allerdings kannst du die Jahre wo du EG oder Mutterschutzgeld bekommen hast ausklammern lassen. Könntest also auf 2017 zurück gehen. Blöde wäre es wenn Kind zwei erst 2021 geboren wird, dann kämmst du im 2020 nicht herum wenn nicht zufälligerweise noch die ersten Tage Mutterschutz in 2020 liegen. Würde also mit der Planung für nr2 nicht zu lange warten.

von Felica am 01.07.2019, 10:16



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei 2. Kind

Vielen Dank die die Antworten :) Wie lange vorher muss / sollte man dann das KG Abmelden und wann sollte das erste Geld geflossen sein - egal ob Einnahmen oder Ausgabe? Was wäre wenn die Gewerbeanmeldung zb im September 2019 was das Kind im Jahr drauf im Juli 2020 kommt, man aber schon vorkosten hatte die im Juli 2019 entstanden und für die man eine Rechnung schreiben muss?

von Anie am 20.11.2019, 13:37



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