Hallo,
hier mein Fall, zu dem ich sehr gerne eine Meinung hätte.
Ich bin Arbeitnehmerin in Vollzeit und habe ein Kind im Dezember 2013 erhalten. Meine Elternzeit läuft 3 jahre noch bis Dezember 2016. Während der Elternzeit habe ich bei einem anderen Arbeitgeber einen Teilzeitjob mit 10 Stunden / ab Januar 15 Stunden angefangen. Dieser 2. Arbeitgeber hat nun LSt-Klasse 1 und der alte Arbeitgeber Klasse 6, weil das Arbeitsverhältnis ruht. Im Juli 2016 bekomme ich nun mein 2. Baby. Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld? Wird es aus dem 2. Arbeitsverhältnis berechnet oder aus beiden. Wenn ich beim 1. Arbeitgeber die Elternzeit zur Mutterschaftsfrist pünktlich kündige, wird dann daraus auch Elterngeld berechnet aus dem Zeitpunkt vorm 1. Kind? Oder nur aus dem 2. Arbeitsverhältnis? Oder aus beiden, was ich mir nur schwer vorstellen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
princess-line
am 17.12.2015, 16:08
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei 2 Jobs bei 2 Arbeitgebern
Hallo,
Sie beenden die EZ - dann wird das MG aus dem VZ-Lohn berechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2015
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei 2 Jobs bei 2 Arbeitgebern
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Muss ich beim Beenden der Elternzeit eine Frist einhalten? ET ist der 02.08.2016, die Elternzeit beim alten Arbeitgeber endet am 21.12.2016. Ich möchte Danach keine Elternzeit mehr nehmen und das alte Arbeitsverhältnis kündigen, da der Fahrtweg 150 km einfach ist. Kann ich das problemlos dann in der Mutterschutzfrist machen?
LG
von
princess-line
am 18.12.2015, 14:43
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei 2 Jobs bei 2 Arbeitgebern
Ich persönlich würde Elternzeit nehmen und erst kündigen, wenn ich für nach der geplanten Auszeit einen neuen Job habe... Denk dran, dass Du bei eigener Kündigung eine Sperre für's ALG oder sonstige Sozialleistungen bekommen kannst. So lange Du in EZ bist kann Dir der Fahrtweg doch schnurz sein.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 20.12.2015, 11:08
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei 2 Jobs bei 2 Arbeitgebern
Ich arbeite ja bereits bei einem neuen Arbeitgeber in meiner Nähe, 15 h ab Januar, unbefristeter Tarifvertrag. Da ich nebenbei noch einen Internetshop betreibe als Gewerbe, reicht das völlig aus. Deswegen möchte ich das alte Arbeitsverhältnis ja kündigen um einen Strich zu machen. Elternzeit für das zweite kind soll diesmal mein Freund nehmen, da wir so um einiges mehr Elterngeld bekommen und er würde dann auch in teilzeit bei seinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) weiterarbeiten.
von
princess-line
am 20.12.2015, 23:30