Hi, habe mal ein paar Fragen!!! Also bin seit 4.3. im Urlaub, seit 27.3 nun im Mutterschutz. War nun heute im Büro und wollte dieses Formular zum Antrag von Mutterschutz unterschreiben lassen. Soweit so gut. Mein Chef ist nun der Meinung, dass er nur bis zum Beginn des Mutterschutzes, also 27.3. Entgelt zahlen muß und ich per 27.3.05 (Beginn Musch) von der Sozialversicherung abgemedelt werde. Das hat er dann auch gleich heute gemacht. Stimmt das so? Sind das wirklich nur 210,-- € für 6 Wochen, die die BfA zahlt??? Wenn ich gesetzlich versichert wäre, würde ich doch die 13 €/kalendertäglich von der Krankenkasse (nicht wie jetzt BfA) bekommen und mein Chef müßte die Differenz zahlen, oder? Warum muß er nicht die Differenz zwischen den von der BfA gezahlten 210,-- € bis zu meinem Entgelt von 400,-- zahlen??? Danke
Mitglied inaktiv - 30.03.2005, 14:28