Hallo Frau Bader, mein Gehalt besteht aus einem monatlichen Fixum und quartalsweise bekomme ich Provision (seit 6 Jahren ist das so). 1. Ist es richtig, dass die Provision eine regelmäßige Zahlung darstellt und bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes berücksichtig wird? 2. Mein Mutterschutz beginnt am 04.04.06. Die Auszahlung der Provisionen für das erste und zweite Quartal erfolgt mit dem Januar-Gehalt und mit dem April-Gehalt. Was wird berücksichtigt? Viele Grüße und vielen Dank im voraus.
Mitglied inaktiv - 13.01.2006, 16:44