Hallo, ich erhalte vor Mutterschutzfristbeginn 1 1/2 Monate Krankengeld. Mindert sich der Arbeitgeberzuschuss durch den Krankengeldbezug? Laut Gesetz muss der Arbeitgeber Eigentlich muss der Arbeitgeber ja unverschuldete Abeitsversäumnisse nicht berücksichtigen. Änder sich das wenn ich aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden Krankengeld erhalten habe? Muss der Arbeitgeber dann den normalen Lohn heranziehen? Ich bitte Sie mir auch die Gesetzesgrundlage dafür zu nennen. Danke!
von Lararara am 27.03.2019, 13:05