Liebe Frau Bader,
Gerade komme ich vom Amt und höre das ich gut 2600 Euro zurück zahlen muss. Ich bekomme Hartz 4...
Ich mein ich wusste das die Gelder verrechnet werden, vor allem Kindergeld und Elterngeld ( das hab ich auch noch nicht ausgegeben).
Mein Sohn ist im März zur Welt gekommen, ich habe Mutterschaftsgeld im Februar bekommen und dem Amt den Bescheid eingereicht und habe seitdem nie wieder was von denen gehört deswegen.
Als der Kleine da war reichte ich die Geburtsurkunde ein, sowie den Bescheid vom Kinder- und Elterngeld. Bis heute hatte sich GAR NICHTS getan. Weder wurde mein Hartz 4 neu berechnet noch sonst was. Aber Geld zurück verlangen.
Ist das rechtens mir den vollen Betrag zu verrechnen?
Vor allem das Mutterschaftsgeld( liegt ja schon ein paar Monate zurück)
Tut mir leid, wenn etwas nicht verständlich ist, bin etwas durch den Wind.
Lg und vielen Dank
von
Lexy13
am 27.05.2013, 08:56
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld bei Hartz 4 zurück zahlen?
Hallo,
es ist für mich sehr schwierig, Ihre Situation richtig einzuschätzen. Ich verstehe nicht, warum Sie Hartz IV erhalten und gearbeitet haben. Möglicherweise bekommen Sie jetzt in der Elternzeit ergänzendes Hartz IV.Ich bitte deshalb um nähere Erläuterung.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld bei Hartz 4 zurück zahlen?
Ähmm, verstehe ich nicht ganz. Wieso bekommst du Hartz4 und dann noch Mutterschaftsgeld, Elterngel, Kindergeld? ist doch klar das da ein Teil dann zuviel ist. Zumal du ja anscheinend auch noch soviel Geld hast, das du es nicht einmal ausgegeben hast. Und eigentlich müßte der Kinder-Unterhalt ja auch noch mit berücksichtigt werden, sei er finanzieller Natur oder sachlicher (wenn ihr zusammen mit dem KV wohnt). In erster Linie ist ja der KV euch gegenüber Unterhaltspflichtig, nur wenn der nicht zahlen kann, springt der Staat ein wenn die fianziellen Mittel sonst nicht ausreichen.
Wenn Du mehr Geld bekommen hast als dir zusteht, dann wirst du das zurückzahlen müssen. Evtl kannst du atenzahlung vereinbaren, aber das war es auch schon.
Mitglied inaktiv - 27.05.2013, 10:46
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld bei Hartz 4 zurück zahlen?
Weil ich gearbeitet hab in der Schwangerschaft und dann mein Vertrag endete, deshalb bekam ich Mutterschaftsgeld. Und ab Mutterschutz fiel das ALG 1 weg und ich bekam ALG 2 bis heute.
von
Lexy13
am 27.05.2013, 11:11
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld bei Hartz 4 zurück zahlen?
Wenn Du das Elterngeld erarbeitet hast, dann dürfen sie das nicht voll anrechnen.
Ab wann genau bekommst Du ALG2 und wann wurde das Mutterschutzgeld genau ausbezahlt ?
von
Sternenschnuppe
am 27.05.2013, 12:54
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld bei Hartz 4 zurück zahlen?
Zum Teil.
Wie gesagt ist er ja mitte März geboren uns seit September war ich arbeitslos. Bekam ab da ALG 1 & 2. Ab dem Mutterschutz nur noch ALG 2
von
Lexy13
am 27.05.2013, 18:41