Bzgl. Ihrer Antwort vom 15.6.01 auf meine Frage zum bzgl. Einstellung beim Ehemann 1) Natürlich kann ich den Verdacht auf Gestaltungsmißbrauch nachvollziehen. Die Umstände der Einstellung sind wie folgt: Ich werde eingestellt, da das Unternehmen meines Mannes auf Grund der Auftragslage eine zusätzliche Arbeitskraft benötigt und ich über das notwendige Studium und die notwendigen Erfahrungen verfüge. (Frühere Suchen nach Arbeitskräften für diesen Job sind monatelang erfolglos geblieben.) Meinen Sie, dass es bei diesen Umständen möglich sein wird, die Vermutungen auf Gestaltungsmissbrauch zu entkräftigen? Oder ist Gestaltungsmißbrauch allein durch die Ehe-Beziehung und die zeitliche Nähe der Termine der Einstellung und Entbindung gegeben? 2) Ich war überrascht, die Regelung über die Dauer des Versicherungszeitraumes zu lesen (10. - 4. Monat vor der Geburt). Meines Wissens stammt diese Bedingung aus dem RVO (§200):"wenn sie vom Beginn des zehnten bis zum Ende des vierten Monats vor der Entbindung mindestens zwölf Wochen Mitglieder waren oder in einem Arbeitsverhältnis standen." Allerdings meinte mein Steuerberater, dass diese Bedingung aus dem RVO gestrichen wurde. Könnten Sie mir sagen, wo diese Bedingung noch aufgestellt wird? Ich bedanke mich vielmals für Ihre Unterstützung!! Chloe
Mitglied inaktiv - 18.06.2001, 09:23