Hallo! Ich bin in der 29+2 SSW. Ich sollte ab dem 15. Juni im Unternehmen meines Mannes angestellt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt am 17. Juli. Ich bin gesetzlich Krankenversichert (bei der TK). Mein Steuerberater wollte einige Fragen für mich klären und hat mit der AOK gesprochen. Die AOK sagte, in dieser Situation (Einstellung beim Ehemann kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist) würden sie die Mutterschutzgeld-Leistungen wegen Gestaltungsmißbrauch verweigern. Frage: Dürfte meine Krankenkasse die Mutterschutzgeld-Leistungen verweigern? Wenn nein, was muss ich tun, wenn sie es trotzdem versucht? Wenn ja, wie kann ich das verhindern? Ich wäre für Ihre Unterstützung SEHR dankbar!! Mit freundlichen Grüßen Chloe
Mitglied inaktiv - 14.06.2001, 15:12