Frage: Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld

Guten Morgen, ich habe mal eine Nachfrage bzgl. des Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld. Ich entbinde voraussichtlich am 16.01.18. Mein Freund würde dann 8 Wochen Erziehungsurlaub nehmen also dann auch Erziehungsgeld bekommen . Ich beziehe in dieser Zeit das Mutterschaftsgeld. Kann ich nach den 8 Wochen meines Freundes noch 12 Monate Erziehungsgeld bekommen? Dann wären doch die 14 Monate um. Oder wird das Mutterschaftsgeld generell vom Erziehungsurlaub abgezogen. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß Alexandra Braune

von Kalka1977 am 07.08.2017, 09:51



Antwort auf: Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld

Hallo, grundsätzlich haben Sie 14 Monate, über die Sie verfügen können. Ihr Freund muss also keine acht Wochen nehmen, sondern zwei Monate. Und zwar Lebensmonate. Von diesen 14 Monaten werden Ihnen immer die beiden Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld bekommen zugerechnet und dies wird auf das Elterngeld angerechnet. De facto bekommen Sie also zwölf Monate Elterngeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2017



Antwort auf: Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld

Dann gehen nur noch 10 Monate Elterngeld. Das Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld angerechnet somit habt ihr nach 2 Monaten bereits 4 verbraucht. Und beachtet dass es fürs Elterngeld exakt Lebensmonate sein müssen. (Nicht Wochen) Also wenn euer Kind am 16.01. geboren wird geht gehen die 2 Monate bis zum 15.03. LG

von Lewanna am 07.08.2017, 10:14



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