Sehr geehrte Frau Bader, nach meiner Ausbildung und 2 Jahren Berufstätigkeit habe ich an der Uni ein Studium begonnen, das ich im März/April diesen Jahres mit dem Diplom beende. Leider habe ich noch keine neue Anstellung bekommen und bin nun schwanger. Ich werde Mitte Juli in Mutterschutz gehen, habe ich Ansprüche auf Mutterschutzgeld oder ähnliches? Ich bin verheiratet. Muss ich mich bei der Meldung zur Arbeitslosigkeit auch die Schwangerschaft sofort angeben? Ich habe gehört, dass ich bei Bewerbungsgesprächen dies leugnen darf? VIele Grüße, Maren
Mitglied inaktiv - 17.01.2006, 12:19