Hallo,
ich habe noch einige Urlaubstage übrig und mein Mutterschutz beginnt Mitte Juli. Ich kann mir den Urlaub ausbezahlen lassen. Hierdurch würde sich mein Nettoverdienst in den 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes beträchtlich erhöhen. Frage: Hat dies Einfluss auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes, d..h. wird mein regulärer Nettoverdienst oder der um den ausbezahlten Urlaub aufgestockte Nettoverdienst als Grundlage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und ggf Elterngeldes) genommen?
Danke im Voraus
Rosa
Mitglied inaktiv - 26.05.2009, 14:03
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld - Berechnung
Hallo,
1. Rechtl. darf der Urlaub nicht ausgezahlt werden
2. Einmalzahlungen dürfen beim EG nicht berücksichtigt werden
3. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich hier nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate, bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung.
Liebe grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2009
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld - Berechnung
Nachtrag:
Genau um Punkt 3 geht es mir, da ja mein Arbeitsentgelt in diesen 3 Monaten durch die Ausbezahlung des Urlaubs höher ist als das "reguläre" Netto. Dementsprechend müsste ja auch das Mutterschaftsgeld höher ausfallen.
Danke und Gruß
Rosa
Mitglied inaktiv - 31.05.2009, 09:15