Guten Tag Frau Bader,
Vor einer Woche wurde unsere Tochter geboren. Nun warte ich immer noch auf das Mutterschaftsgeld vom AG, für die 6 Wochen Mutterschutz vor ET. Die Krankenkasse hat schon vor 2 Wochen überwiesen. Nun habe ich heute mit meinem AG telefoniert und er behauptet das er ohne Vorlage einer Geburtsurkunde nichts zahlt...aber die Geburtsurkunde muss man doch erst für die 8 Wochen danach vorlegen oder? Ich habe beim Standesamt angerufen, dort sind sie aber momentan so unterbesetzt das es bis mindestens zum 15. Oktober dauert bis ich die Urkunden bekomme...
von
littlestarling82
am 06.10.2014, 14:08
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld, Arbeitgeber
Hallo,
leider gibt es keine gesetzl . Regelung zur Fälligkeit der AG Zuschüsse . Aber der AG muss ja mind. 14 Wochen zahlen, insofern spielt die Geburtsurkunde erst später eine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2014
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld, Arbeitgeber
Bei dem "netten" AG hast du hoffentlich schon fristgerecht die Elternzeit eingereicht? Nicht das er dir daraus dann einen Strick zieht. Die mußt du nämlich spätestens 1 Woche nach der Geburt einreichen. Und ja, die Geburtsurkunde ist für danach. Er hat ja sicherlich die Schwangerschaftsbeschescheinigung mit dem entsprechenden ET bekommen, und die KK wird auch entsprechend Meldung an ihn gemacht haben als du die Mutterschafts-Bescheinigung für die erste Zahlung vorgelegt hast. In der regel kommt die Zahlung dann im normalen "Gehaltsmodus", sprich so wie du immer das Geld bekommst. Er ist also mind für einen Teil des Gehaltes bereits im Verzug.
Mitglied inaktiv - 06.10.2014, 18:40