Guten Tag Frau Bäder,
ich habe Oktober 2016 mein erstes Kind bekommen und somit auch Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und KK. War weniger als 2 Jahre in Elterzeit, bin in der Zeit wieder schwanger geworden. Im Juni 2018 bekam ich mein 2tes Kind. Und habe auch wieder Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und KK erhalten. Jetzt ist die Frage ich bekomme noch Elterngeld bis März 2020. Unser 3tes Kind kommt voraussichtlich Ende Juli zur Welt habe ich wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank im Vorraus
von
Rionaa
am 11.02.2020, 11:09
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Mutterschaftsgeld Anspruch für 3tes Kind
Hallo,
ja, wenn Sie:
1. Einen Ag haben
2. Die alte EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2020
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Mutterschaftsgeld Anspruch für 3tes Kind
Wenn du noch einen Vertrag hast, dann ja. Musst halt die EZ, die ja nichts mit dem EG zu tun hat, zu Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Musst du aktiv selbst machen. Sonst muss der AG nicht zahlen. Sollte zwischen EZ-Ende und beginn Mutterschutz noch eine Lücke sein, musst du entweder arbeiten oder anderweitig überbrücken, zB indem du die EZ bis zum Mutterschutz verlängerst oder Urlaub nimmst. EG wird aber nur Mindestsatz werden plus Geschwisterbonus weil 2 Kinder unter 6.
von
Felica
am 11.02.2020, 11:58
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Mutterschaftsgeld Anspruch für 3tes Kind
Wann endet denn die offizielle Elternzeit vom 2. Kind?
Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 12:55
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Mutterschaftsgeld Anspruch für 3tes Kind
Hi danke für eure Antworten bis 18.04. 2020
von
Rionaa
am 11.02.2020, 15:09
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Mutterschaftsgeld Anspruch für 3tes Kind
Dann musst du doch bis Beginn Mutterschutz arbeiten. Und dann gibt es Mutterschaftsgeld lt aktuellen Vertrag
Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 16:40
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Mutterschaftsgeld Anspruch für 3tes Kind
Ich habe jetzt bei meiner Arbeit angerufen und die Elternzeit verlängert die haben es akzeptiert ich solle es Ihnen nur schriftlich zusenden
von
Rionaa
am 11.02.2020, 19:59