Frage: Mutterschaftsged,Elterngeld etc.

Hallo, ich erwate im November mein drittes Kind - seit 3,5 Jahren gehe ich 10 Stunden die Woche arbeiten , verdiene somit 345 Euro im Monat. Habe aber keinen Arbeitsvertrag , also alles nur mündlich. Wie ist das mit den 6 Wochen vor udn 8 Wochen nach der Entbindung ? Zahlt mein Arbeitgeber trotzdem weiter, bzw. die KK ? Und kann ich ohne bedenken nach ca. 3 Monaten weiter arbeiten mit den 10 Stunden und den 345 Euro , ohne abzüge beim Elterngeld zu bekommen ? Danke für ihre Auskunft.

Mitglied inaktiv - 10.06.2008, 20:51



Antwort auf: Mutterschaftsged,Elterngeld etc.

Hallo, auch ein mdl. Vertrag zählt. Wenn Sie einen 400er haben, bekommen Sie kein MG, sondern nur die Einmalzahlung vom www.bundesversicherungsamt.de Das EG bekommen Sie bei dem Lohn in voller Höhe. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2008



Antwort auf: Mutterschaftsged,Elterngeld etc.

Hallo, auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein gültiger, allerdings scheinst du nur einen 400 Eur-Job zu haben, da gibt es kein MuSchu-Geld vom AG und auch nichts von der KK, da du ja nicht selbst sozialversichert bist. Daher wird ein einmaliges Entbindungsgeld gezahlt (Höhe weiß ich gerade nicht genau, ca. 200 Eur). 8 Wochen nach der Geburt darfst du weiter arbeiten. Da du unter 30h/Woche arbeitest und keine Differenz zwischen dem alten und dem neuen Gehalt besteht, bekommst du dann 300 Eur Elterngeld zusätzlich. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 10:10



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