Frage: Mutterschaft-/Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 10 SSW, habe einen befristeten Arbeitsvertrag, bis einschl. 31.12.2016, danach wird er nicht mehr verlängert (aus wirtschaftlichen Betriebsgründen) und ich werde arbeitslos (ab 01.01.2017). Mein Mutterschutz beginnt am 17.04.2017 und ET ist am 29.05.2017. Ich gehe davon aus, dass ich von Januar bis zur meiner Mutterschutz das Arbeitslosengeld beziehen werde. Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld, wer zahlt diese? Und wegen Elterngeld habe ich ich auch eine Frage: für das Berechnen von Elterngeld werden ja die letzten 12 Monaten vor Geburt das Durchschnitseinkommen berechnet, das ist dann bei mir von Mai 2016 bis April 2017, das würde auch für mich bedeuten, das von Januar bis April, da kein Verdienst mitgerechnet wird, weil ja das Arbeitslosengeld nicht mitgerechnet wird. Vielen Dank für Ihre Rat im Voraus. Viele Grüße Elena

von schutzengel1987 am 27.10.2016, 19:09



Antwort auf: Mutterschaft-/Elterngeld

Hallo, 1. Die Krankenkasse in Höhe von Krankengeld 2. Ja, das Arbeitslosengeld zählt leider pro Monat mit null Euro. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.10.2016



Antwort auf: Mutterschaft-/Elterngeld

Wieso möchtest Du keine Arbeit finden? ALG 1 geht mit 0€ in die Berechnung. Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes.

von Sternenschnuppe am 27.10.2016, 22:21



Antwort auf: Mutterschaft-/Elterngeld

Ich würde gerne arbeiten gehen, aber da ich in der Pflege arbeite, bin Krankenschwester, wer nimmt mich als schwangere?

von schutzengel1987 am 28.10.2016, 08:07



Antwort auf: Mutterschaft-/Elterngeld

Du kannst Dich auch in anderen Bereichen bewerben. Und musst nichts über die Schwangerschaft sagen. Versuche es auf jeden Fall.

von Sternenschnuppe am 28.10.2016, 08:46



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