Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 10 SSW, habe einen befristeten Arbeitsvertrag, bis einschl. 31.12.2016, danach wird er nicht mehr verlängert (aus wirtschaftlichen Betriebsgründen) und ich werde arbeitslos (ab 01.01.2017). Mein Mutterschutz beginnt am 17.04.2017 und ET ist am 29.05.2017. Ich gehe davon aus, dass ich von Januar bis zur meiner Mutterschutz das Arbeitslosengeld beziehen werde. Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld, wer zahlt diese? Und wegen Elterngeld habe ich ich auch eine Frage: für das Berechnen von Elterngeld werden ja die letzten 12 Monaten vor Geburt das Durchschnitseinkommen berechnet, das ist dann bei mir von Mai 2016 bis April 2017, das würde auch für mich bedeuten, das von Januar bis April, da kein Verdienst mitgerechnet wird, weil ja das Arbeitslosengeld nicht mitgerechnet wird. Vielen Dank für Ihre Rat im Voraus. Viele Grüße Elena
von schutzengel1987 am 27.10.2016, 19:09