Hallo Frau Bader!
Wie ist das eigentlich mit der Mutterschutzfrist und der Einberechnung des EU?
Habe im Juli entbunden und 2 Jahre EU. Warum muss ich dann im Juli wieder arbeiten gehen und nicht erst im September.
Ich dachte immer der EU beginnt im Anschluss an die Mutterschutzfrist?!
Danke
Tina
Mitglied inaktiv - 10.06.2002, 14:16
Antwort auf:
Muttersch.frist/ EZ
Liebe Tina,
zum EU zählt auch die Zeit des Mutterschutzes, zumind. theoretisch. Deshalb beinhakten die drei Jahre EU den MuSchutz. Der EU kann also längstens bis zum 3. Geb. des Kindes gehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2002
Antwort auf:
Muttersch.frist/ EZ
Hallo Tina,
nein Du mußt dann genau am 2. Geburtstag Deines Kindes wieder arbeiten gehen. Es sei denn wie bei mir ist es auf einem Sonntag , dann hast Du Glück.
Erziehungsgeld bekommst Du bis zum 24. Lebensmonat im Anschluß an den Mutterschutz.
VG von Silke
Mitglied inaktiv - 10.06.2002, 14:27