Hallo Frau Bader! Mich interessiert mal, warum die Mutterschutzfrist nach der Entbindung schon in den Erz.urlaub eingerechnet wird. ich hebe immer angenommen, das Erziehungsjahr beginnt erst, wenn der Mutterschutz abgelaufen ist. Tina
Mitglied inaktiv - 29.05.2002, 12:12