Liebe Frau Bader, die Mutter will während der Elternzeit einen neuen Job anfangen, wodurch sich ihre Elternzeit von 12 Monaten auf 9 Monate verkürzt. Kann der Vater aufgrund eines wichtigen Grundes des Wechsels der Anspruchsberechtigung seine Elternzeit verlängern, damit das Kind bis zur Eingewöhnung betreut werden kann? Oder wird dennoch die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt? Vielen Dank und viele Grüße
von Tommi3000 am 13.04.2017, 21:09