Ich fahre im Juli mit meine 2 Kinder auf Kur. Ich bin Arzthelferin bei einem Kinderarzt. Der es natürlich so gemacht hat das die Kur in unseren Praxisurlaub fällt. Muß ich für die Kur bezahlten Urlaub nehmen oder bleibt mir der Urlaub erhalten. Ich arbeite nur Teilzeit (24 Std. die Woche).
Mitglied inaktiv - 17.06.2001, 08:53
Antwort auf:
Mutter-Kind-Kur
Liebe Gela,
in der Zeit gilt, dass Sie ein sog. Übergangsgeld von dem Rentenkassenträger (der auch die Kur bezahlt) erhalten. In der Zeit müssen Sie also keinen Urlaub nehmen.
Genaue Auskünfte kann Ihnen aber die Sozialstation Ihres Krankenhauses oder die KK geben.
Gruß,
NB
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2001