Mustervorlage Antrag auf Elternzeit/Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mustervorlage Antrag auf Elternzeit/Teilzeit

Liebe Frau Baader, da ich diese Woche meinen Antrag auf Elternzeit/Teilzeit einreichen muss, würde ich gerne wissen, wie solch ein Antrag aussieht. Gibt es irgendwo eine Mustervorlage, die man benutzen könnte oder gibt der AG einem dies? Besten Dank für eine Antwort.

Mitglied inaktiv - 19.02.2006, 22:07



Antwort auf: Mustervorlage Antrag auf Elternzeit/Teilzeit

Es ist kein Antrag, Du teilst es dem AG lediglich mit! Schreibe ab wann und wie lange (am besten mit genauem Datum) Du EZ nimmst. fertig :-) EZ muß 6 Wochen vor Beginn der EZ mitgeteilt (nicht beantragt!) werden, wenn sie direkt nach dem MuSchu beginnt. Also i. d. R. 2 Wochen nach der Geburt. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 19.02.2006, 22:15



Antwort auf: Mustervorlage Antrag auf Elternzeit/Teilzeit

Hallo Désirée, vielen Dank für deine Antwort. Ich wollte nach dem Mutterschutz die EZ nehmen. Ich dachte, die Elternzeit beginnt 8 Wochen nach der Geburt. Liebe Grüße, 2fistik

Mitglied inaktiv - 20.02.2006, 10:14



Antwort auf: Mustervorlage Antrag auf Elternzeit/Teilzeit

Hab ich doch auch geschrieben :-) 2+6=8 oder? Außer es wäre eine Frühgeburt, deshalb ist es etwas korrekter zu sagen, daß man 6 Wochen vor Beginn der EZ diese melden muß. Und wenn man ganz genau sein will: :-) Die EZ MUSS nicht 8 Wochennach der Geburt anfangen, wenn man EZ erst später nehmen möchte, dann fängt sie eben erst 8, 12 oder 15 Monate nach der Geburt an :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 20.02.2006, 10:35



Antwort auf: Mustervorlage Antrag auf Elternzeit/Teilzeit

Hallo Désirée, okay, d.h. man hat 8 Wochen insgesamt Mutterschutz, die man um den Geburtstermin so legt wie man sich fühlt. Liebe Grüße, 2fistik

Mitglied inaktiv - 20.02.2006, 11:09



Antwort auf: Mustervorlage Antrag auf Elternzeit/Teilzeit

man legt sich nicht den mutterschutz, wie man sich fühlt! man ist 6 wochen vor und 8 wochen (bei frühgeburt 12 wochen) nach der geburt im mutterschutz. also man hat auf jeden fall 14 wochen mutterschutz. und zwei wochen nach der geburt teilst du deinem ag mit, von wann bis wann du elternzeit nimmst. solltest du 3 jahre nehmen, ist der 3. geburtstag deines kindes dein erster arbeitstag nach der elternzeit. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 20.02.2006, 13:16



Antwort auf: Mustervorlage Antrag auf Elternzeit/Teilzeit

Hallo Nochmal also, wenn Du in D wohnst, hast Du allein 8 Wochen ´MuSchu NACH der Geburt! Und noch 6 Wochen vor dem ET. Diese 6 Wochen mußt Du aber nicht (ganz) nehmen. Die 8 Wochen hinterher aber schon, da führt kein Weg dran vorbei.... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 20.02.2006, 21:16



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