Frage: Muß nochmal fragen,

denn meine Frage weiter unten bezog sich auf Kindesunterhalt nicht um Ehegattenunterhalt. Also nochmal: Muß mein Mann für einen 16jährigen Jungen in U-Haft Unterhalt an die Kindesmutter zahlen? Der Junge kommt wahrscheinlich nicht vor Vollendung des 18 Lebensjahres aus der Haft. Danke schön für Ihre Mühen.

Mitglied inaktiv - 28.06.2005, 13:11



Antwort auf: Muß nochmal fragen,

Hallo, nein, muss er nicht. Das Urteil kann man hier analog anwenden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2005