Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, wir klemmen im Momment in einer ganz blöder Situation, hoffentlich können Sie uns da weiter helfen. Mein Freund hat ein gemeinsames Kind mit seiner Ex-Freundin. Eine Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerecht hat er nie unterschrieben. Die Kleine wurde 2008 geboren. Seit 2009 sind die beiden getrennt (waren auch nie verheiratet oder verlobt). Die Mutter hatte jeden Kontakt zum Vater abgebrochen. Erst als die Kleine 2 Jahre alt wurde, kamen Briefe wegen Unterhalt. Durchs Gericht konnte mein Freund einen Vaterschaftsstest machen lassen ( er war auch positiv), aber schon damals hatte er ein geringes Einkommen ca. 1000 Netto. Die Anwältin hatte damals geklärt, das es zu wenig ist und er nichts zahlen muss. Als wir zusammen kamen, war ich schon schwanger, haben aber meinen Freund nicht als Vater reingeschrieben( wer weiß vllt. trennen wir uns ja nach Paar Jahren). Inzwischen sind wir fast 7 Jahre zusammen, haben eine gemeinsame Tochter, meinen Sohn und erwarten im Sommer noch ein Baby. In der Planung steht auch im Sommer zu heiraten. Vor kurzem stand ein Mann von der Vollstreckung vor der Haustür und meinte die Stadt hat für seine Ex während der ganzen Laufzeit Unterhalt gezahlt und jetzt wollen die das Geld ab 2012 zurück haben (11 000 Euro). Mein Freund verdient jetzt 1800-1900 Netto. Meine Frage wäre: Muss er diese Summe zurückzahlen,-und was muss er zahlen wenn wir verheiratet sind? Für meinen Sohn will er die Vatterschaft dann auch anerkennen, also hat er dann 3 Kinder und eine Frau. Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen. Vielen Dank im Vorraus.

von ZJ am 15.02.2016, 16:03



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Hallo, 1. UVG muss zurückbezahlt werden (Rechtsgrund: § 7 UVG i. V. m. § 1613 BGB) War der Vater während des Bezuges von UVG-Leistungen nicht leistungsfähig i. S. d. § 1613 BGB, kann von diesem die Rückzahlung nicht verlangt werden. 2. Das ganze eh nur, wenn das Kind anerkannt ist 3. Er kann nur leibliche Kinder anerkennen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2016



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Klar will der Staat. Das ageld zurueck und hoffentlich auch das fuer euer gemeinsames Kind. Sorry aber das finde ich sen Sozialstawt ausgenutzt 😜

von peekaboo am 15.02.2016, 16:38



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Ich sagte doch schon, damals hatte die Anwälting alles berechnet und er hatte nicht genug um zu zahlen. Wenn man 950 Euro auf der Hand hat und dabei Miete, Strom, Ticket und auch noch Schulden wegen der Ex auszahlen muss, was bleibt dann? Wovon sollte er das bezahlen? Für unser gemeinsames Kind hat die Stadt gar nichts gezahlt.

von ZJ am 15.02.2016, 16:43



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Seit wann verdient er mehr als 1300€ ? Wieso hat er das nicht gemeldet und von sich aus Unterhalt gezahlt ? Welche Kinder sind biologisch seine ?

von Sternenschnuppe am 15.02.2016, 17:03



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Ja, damals konnte er nicht zahlen und der Staat hat Unterhaltsvorschuss an die Mutter gezahlt und das holt sich dann der Staat wieder, sobald der Mann genug verdient. Manche verdienen erst nach 8 oder 9 Jahren genug und dann zahlen sie den ganzen Unterhaltsvorschuss zurück, von vielen vielen Jahren. Wenn ihr verheiratet seit, dann sinkt seine Selbsterhaltsgrenze, die liegt gerade bei so 1100€ der Rest wird dann auf 4 Kinder aufgeteilt, je nach Altersstufen. Auch wenn er jetzt nicht zahlen kann, weil das Geld nicht auf 4 Kinder zu verteilen ist, holt sich der Staat alles wieder zurück, auch in 20 Jahren. Lg

von Colien07022004 am 15.02.2016, 17:05



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Nicht lange, er ist grade mal in Probezeit. Biologisch von ihm sind: Kind 1(also von der Ex, aber wie gesagt, kein Sorgerecht, keine Vaterschaftsanerkennung, die Ex direckt jeden Kontakt abgebrochen und das Kind hat er 7 Jahre net gesehen), Kind 3(unsere gemeinsame Tochter), Kind 4(noch im Bauch:)). Aber Kind 2(meinen Sohn) will er nach der Heirat adoptieren oder Vaterschafft annehmen, ich weiß nicht wie man das in so nem Fall nennt.

von ZJ am 15.02.2016, 17:11



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Naja, das Ganze nennt sich Unterhaltsvorschuß. Der Staat bezahlt für Kinder, deren Väter keinen Unterhält zahlen (wollen oder können). Natürlich wil er es wieder haben, sobald der Unterhaltspflichtige wieder liquide ist - irgendwie verständlich, oder?

von Andrea6 am 15.02.2016, 17:11



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Achso, wenn er Deinen Sohn der nicht von ihm ist anerkennt, dann macht er sich strafbar. Hast Du für den Unterhaltsvorschuss bekommen? Den müsste er dann zudem auch zurück zahlen. Zu Deiner Kernfrage : er weiss dass er ein Kind hat. Sobald sein Gehalt so gestiegen ist, dass er hätte zahlen können, wäre es seine Pflicht gewesen dies zu tun. Notmalerweise fragt das Jugendamt regelmäßig nach. Die Summe schuldet er der Stadt und dem Kind ! Nicht der Ex. Was Kinder kosten weisst Du ja selbst. Er kann eine Ratenzahlung ausmachen sicherlich. Aber bevor ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht muss man einige Briefe ignoriert haben.

von Sternenschnuppe am 15.02.2016, 17:14



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Sorry, entweder belügt er Dich ordentlich oder Du sagst nicht alles. Die Vaterschaft muss festgestellt sein ! Anders geht es nicht Was ist mit dem leiblichen Vater Deines Kindes ?

von Sternenschnuppe am 15.02.2016, 17:17



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Ist doch klar das der Staat sein Geld wieder haben will, Staat zahlt ja aktuell gerade die Schulden des Vaters, nämlich den Unterhalt dem er seinem Kind schuldet. Was hat den der Herr Erzeuger gedacht wer das sonst machen soll? Ob er Sorgerecht hat, ob er Umgang hat, all das tut gar nichts zur Sache. das hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Und faktisch steht er als Vater fest, durch den Vaterschaftstest. Die Kosten wird er auch noch zahlen dürfen, das hätte er günstiger haben können durch die Vaterschaftsanerkennung. Für Deinen Sohn kann er nicht anerkennen, er ist ja anscheinend nicht der Vater. den könnte er erst nach der Hochzeit irgendwann adoptieren. Solange ist der leibliche Vater dafür zuständig. ich hoffe da kümmerst Du dich besser drum als dein jetziger Freund sich um sein Kind kümmert damit dessen Interessen gewahrt sind. Die Ex ist da jedenfalls echt gut. Das ihr euer gemeinsames Kind aber ohne Vaterschaftsanerkennung in der Urkunde laufen lasst, ist eine andere Sache. So lange er da nicht als Vater anerkannt ist und auch nicht mit Dir verheiratet ist, hat er aktuell n ur einen unterhaltspflichtiges Kind - nämlich das Kind mit der Ex. Entsprechend hoch wird dann auch der Unterhalt sein den er schuldet. Da hätte er sich mal lieber schon vor Jahren drum kümmern sollen als das Einkommen sich verbessert hat, zumal er ja wusste, da ist ein Kind dem er eigentlich Unterhalt schuldet. Und wegen eurem gemeinsamen Kind, ich hoffe ihr habt keine Gelder vom Staat bekommen wie Hartz4, Unterhaltsvorschuss oder ähnliches ohne das er als Vater angegeben worden ist. Und Du hast hoffentlich auch nicht in der Steuergruppe und Elterngeld Alleinerziehend angegeben. Sonst kann es da nämlich auch noch deutliche Nachforderungen kommen, den faktisch bist Du weder Alleinerziehend. Noch ist der Vater unbekannt, den habt ihr - rechtlich gesehen - nur offiziell unterschlagen. Wobei der Sinn dahinter - außer eben finanzieller Betrug - sich eh nicht erschließt. Die Aussage, es könnte ja sein das man sich irgendwann trennt ist jedenfalls einfach nur Blödsinn. Und schadet dem Kind auf vielerlei Hinsicht. Und euch jetzt im nachhinein auch. Mich würde nämlich wundern wenn die Jahre jetzt rückwirkend beim Unterhalt angerechnet werden. Wäre euch zudem was passiert, wäre das Kind unter Umständen ins Heim gekommen, weil Vater unbekannt. Und Halbwaisenrente, Erbansprüche usw kann es auch nicht beziehen. Nur weil ein Vater in der Urkunde steht, kann de Umgang, Sorgerecht, Aufenthaltbestimmungsrecht usw ja ganz anders geregelt sein. Ihr scheint da massive Wissenslücken zu haben, also schleunigst mal beraten lassen.

Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 17:20



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Ja ich sag ja ich weiss nicht wie sich das dann nennt...Adoptiert er dann meinem Sohn oder wie läuft das? Wenn wir heiraten, passiert doch da auch was. Es wurde doch ein Vaterschtstest gemacht, nachdem sie Unterhalt verlangt hat, seitdem läuft das auch. Der Vater von meinem Sohn ist unwichtig, mit dem habe ich nix zu tun. Mir macht nur im Moment Sorgen, wenn wir jetzt heiraten, sind wir ja ne grosse Famielie mit 3 Kinder, ziehen auch endlich zusammen. Ich bin im Moment Hausfrau, nur mit Kids hin und her+ schwanger. Wenn er dann noch Hohe Summen iwoin zahlen muss, obwohl er nicht genug verdient- wovon sollen wir dan leben? Miete muss bezahlt werden, Strom, Tickets, Kita, Kinder wachsen-brauchen Nahrung,Klamotten,Schulsachen etc. Das ganze zerbricht mir einfach den Kopf :(

von ZJ am 15.02.2016, 17:29



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Hier wird ja gerade voll der Film aus der Sache gedreht :D 1. Der Vater von meinem Sohn ist nach Ausland abgehauen als er erfur das ich schwanger bin. 2. Für unser gemeinsames Kind hat mein Freund die Vaterschaft sofort anerkannt und da sind auch alle Unterlagen in Ordnung! Keine Sorge :D 3. Wir leben gar nicht zusammen, ziehen erst nach der Heirat zusammen. 4. Für das Kind das jetzt kommt wird natürlich auch sofort die Vaterschafft anerkannt, keine Frage. Er ist der Papa, da steht er auch zu und kümmert sich um die Kinder. Und das seine Ex direckt das Kind gepackt hat und abgehauen ist, kann er auch nix für. Braucht den hier jetzt nicht schlecht reden. Sie hat sogar die ersten Jahre alle Geburtstagsgeschencke an ihn zurückgeschickt, also GUT würde ich sie nicht nennen!

von ZJ am 15.02.2016, 17:37



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Gut im Sinne das sie, mindestens die finanziellen - Interessen des Kindes bewahrt. Hast Du einen Titel gegen den leiblichen Vater deines Sohnes erwirkt? Es ist nämlich einerlei wo der lebt, Unterhaltsforderungen laufen auch hier an. Und damit kann es ihm sogar passieren, sofern er mal nach Deutschland kommen sollte, das er am Flughafen gleich verhaftet wird. Zumal einige Länder inzwischen Unterhaltsforderungen über die Grenzen hinweg einfordern können. Adoption ist wie gesagt erst nach der Hochzeit möglich, IMO müsst ihr mindestens 1 Jahr verheiratet sein. Und evtl auch nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters. Wobei die notfalls eben auch ein Gericht geben kann. Und wegen Unterhaltsforderungen jetzt, er wird unter Umständen eben auch aufgefordert werden einen Zweitjob nehmen zu müssen oder anderweitig das Einkommen erhöhen zu müssen. Langt seines nicht, wirst Du halt entsprechend mit arbeiten müssen. Dein Einkommen wird dann zwar nicht berücksichtigt, da seine Unkosten aber geringer ist wen ihr zusammen wohnt, wird er weniger zurück behalten dürfen, er spart ja dann seine Miete usw. Auch dann wenn ihr bisher nicht zusammen gewohnt habt, es kann durchaus trotzdem passieren das man sagt, der alleinerziehenden-Status war nur Schein. Wenn Du keine öffentlichen Mittel bezogen hast wie Hartz4 usw, dann ist ja alles bestens, dann habt ihr da nichts zu befürchten. Und sorry, aber klar sind die Väter oft die gearschten. Es scheint aber auch so, als wenn er wenig getan hätte. Er hätte zB den Umgang gerichtlich einklagen können. Seit 2012 kann er das gemeinsame Sorgerecht einklagen - auch ohne Einwilligung der Mutter. Und, auch das er nicht selbst von sich aus Unterhalt gezahlt hat bzw an der finanziellen Situation versucht hat schneller was zu ändern, wirft wenig gutes Licht auf die Sache. was die Mutter getan hat ist eine andere Sache. Er muss sich aber die Fehler welche er selbst gemacht hat auch zugute halten. Ich sage wie gesagt noch einmal dazu, lasst euch genau beraten. Setzt euch mit dem JA zusammen und versucht da gemeinsam eine Lösung zu finden. So spart ihr wenigstens etwas an unnötigen Kosten.

Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 17:57



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Nur weil ich jetzt nicht alle Einzelheiten der ganzen Lebensgeschichte von ihm schreibe, heisst es lange nicht das er nicht einiges versucht hat. Meine Frage ging immerhin um etwas anderes. Und außerdem ist die Ex sofort ans andere ende Deutschlands zu ihren Eltern abgehauen. Das macht die Sache auch nicht gerade leichter. Aber wie gesagt im Moment interessieren mich andere Fragen.

von ZJ am 15.02.2016, 18:10



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Deine Frage wurde ja auch mehrfach beantwortet :-) Er muss zahlen.

von Sternenschnuppe am 15.02.2016, 18:14



Antwort auf: Muss mein Freund Unterhalt an die Ex-Freundin zahlen?

Du hast gefragt ob er zahlen muss. Ja das muss er. Jetzt oder später, die Schulden verjähren weder, noch werden sie weniger. Und wenn die Ex einen Titel gegen deinem Freund hat, dann steigt der Berg Schulden dort immer weiter an. Auch über den Unterhaltsvorschuss hinaus wenn dieser irgendwann ausläuft. dann schuldet er halt dem Staat Geld, und der Mutter bzw dem Kind noch eine zweiten Batzen, samt Zinsen. Mahngebühren usw.

Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 18:52



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